Wirtschaftsrecht — Grundlagen
Kapitel 4 · Theorie

Haftung & Gewährleistung

Gewährleistung — Pflicht des Verkäufers

Gewährleistung: Käufer hat Anspruch auf mängelfreie Ware. Bei Mangel: Nachbesserung, Austausch, Rückabwicklung.
  • Frist: 2 Jahre bei Neuware (B2C).
  • Bei B2B kann auf 1 Jahr verkürzt werden.
  • Beweislast in den ersten 12 Monaten beim Verkäufer (Verbraucher).

Garantie — freiwillige Zusatzleistung

Im Unterschied zur Gewährleistung ist Garantie freiwillig. Hersteller-Garantie (z.B. 5 Jahre auf Notebook) ist Bonus zur Gewährleistung — beides parallel anwendbar.

Produkthaftung

  • Hersteller haftet für Schäden durch fehlerhaftes Produkt.
  • Auch bei Open-Source-Software bei kommerzieller Nutzung relevant.
  • Versicherung: Produkthaftpflicht (besonders bei Hardware-Produkten).

Geschäftsführer-Haftung

Auch in der GmbH haftet der Geschäftsführer PERSÖNLICH bei:
  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
  • Nicht abgeführten Steuern / Sozialabgaben
  • Vorsatz / grober Fahrlässigkeit
  • Pflichtverletzungen des Geschäftsführers
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Versicherungen die wirklich wichtig sindBerufshaftpflicht (Beratung, Software). Vermögensschadenhaftpflicht (für Berater). D&O (für Geschäftsführer). Cyber-Versicherung (für IT-Vorfälle).
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