Haftung & Gewährleistung
Gewährleistung — Pflicht des Verkäufers
Gewährleistung: Käufer hat Anspruch auf mängelfreie Ware. Bei Mangel: Nachbesserung, Austausch, Rückabwicklung.
- Frist: 2 Jahre bei Neuware (B2C).
- Bei B2B kann auf 1 Jahr verkürzt werden.
- Beweislast in den ersten 12 Monaten beim Verkäufer (Verbraucher).
Garantie — freiwillige Zusatzleistung
Im Unterschied zur Gewährleistung ist Garantie freiwillig. Hersteller-Garantie (z.B. 5 Jahre auf Notebook) ist Bonus zur Gewährleistung — beides parallel anwendbar.
Produkthaftung
- Hersteller haftet für Schäden durch fehlerhaftes Produkt.
- Auch bei Open-Source-Software bei kommerzieller Nutzung relevant.
- Versicherung: Produkthaftpflicht (besonders bei Hardware-Produkten).
Geschäftsführer-Haftung
Auch in der GmbH haftet der Geschäftsführer PERSÖNLICH bei:
- Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
- Nicht abgeführten Steuern / Sozialabgaben
- Vorsatz / grober Fahrlässigkeit
- Pflichtverletzungen des Geschäftsführers
Versicherungen die wirklich wichtig sindBerufshaftpflicht (Beratung, Software). Vermögensschadenhaftpflicht (für Berater). D&O (für Geschäftsführer). Cyber-Versicherung (für IT-Vorfälle).
