Wirtschaftsrecht — Grundlagen
Kapitel 3 · Theorie

Rechtsformen — was gibt's und für wen?

Einzelunternehmen / Freiberufler

  • Einfachster Start, kein Mindestkapital.
  • Volle Haftung mit Privatvermögen.
  • Einkommensteuer + Gewerbesteuer (außer Freiberufler).
  • Keine Bilanz nötig (außer ab Umsatz/Gewinn-Schwellen).

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

  • Ab 2 Personen, formlose Gründung.
  • Volle persönliche Haftung aller Gesellschafter.
  • Schriftlicher Gesellschaftervertrag DRINGEND empfohlen.
  • Beispiel: 2 Freiberufler teilen Büro & Aufträge.

UG (Unternehmergesellschaft, "Mini-GmbH")

  • Mindestkapital nur 1 €.
  • Beschränkte Haftung — auf Gesellschaftsvermögen.
  • 25 % des Gewinns müssen jährlich angespart werden, bis 25.000 €.
  • Nach 25.000 € Eigenkapital: Umwandlung in GmbH möglich.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Mindestkapital 25.000 € (12.500 € muss eingezahlt werden).
  • Beschränkte Haftung auf Gesellschaftsvermögen.
  • Notarpflichtig bei Gründung (~800-1.500 € Kosten).
  • Pflicht zur Bilanz, Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
  • Standardrechtsform für ernstzunehmende Unternehmen.

AG (Aktiengesellschaft)

  • Mindestkapital 50.000 €.
  • Vorstand + Aufsichtsrat + Hauptversammlung.
  • Für sehr große Unternehmen, Börsengang vorgesehen.
  • Aufwand: hoch (Wirtschaftsprüfer-Pflicht, Veröffentlichungen).
🛡️
HaftungsfaustregelEinzelunternehmen + GbR = volle Haftung mit Privatvermögen. UG/GmbH/AG = beschränkte Haftung. Wenn dein Geschäft Risiken hat (Software-Bugs, Kunde verklagt dich, Vertragsstrafen): UG oder GmbH wählen.
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